Dienstag, 19. Januar 2021

Kinderrechte Ins Grundgesetz - Institut fordert mehr Kindeswohl und Beteiligungsrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Einigung von Union und SPD zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich, kritisiert jedoch die konkret vorgesehene Formulierung der großen Koalition in Berlin für die geplante Verfassungsänderung.


"Der aktuelle Formulierungsvorschlag bleibt signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück und ist absolut unzulänglich", kritisiert Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Insbesondere die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung sind lückenhaft und bleiben sachlich hinter den in Artikel 3 und Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention und in Artikel 24 EU-Grundrechtecharta festgelegten Normen zurück", so Kittel weiter.

"Bei dem Punkt Beteiligungsrechte von Kindern fällt die aktuelle Formulierung streng genommen sogar hinter den Status Quo zurück. Denn Beteiligungsrechte werden Kindern hier lediglich bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren garantiert. Das ist gerade derzeit kein gutes Signal an Kinder und Familien, die zurecht mehr Berücksichtigung und Beteiligung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Corona-Maßnahmen fordern", so die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.


Montag, 4. Januar 2021

Kinderrechte im Grundgesetz ?

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht will im Wahljahr 2021 erneut ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz auf die Tagesordnung setzen. Es sei ihr besonders wichtig, „den Schutz der wertvollsten und gleichzeitig schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft voranzubringen“, sagte die SPD-Politikerin der Nachrichtenagentur AFP.

„Der Schutz der Kinderrechte und die Förderung ihrer Entwicklung muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft werden“, sagte Lambrecht in Berlin. 
Unicef Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk hatten zum Weltkindertag dazu aufgerufen, die Rechte der mehr als 13 Millionen Mädchen und Jungen in Deutschland zu stärken, wie dpa am 20. September berichtete.
Den Angaben zufolge präsentierte eine Gruppe von Kindern damals vor dem Bundestag mit einem großen Kreidebild und zahlreichen Plakaten ihre Visionen einer kindergerechten Welt. Sie forderten unter anderem besseren Klimaschutz und die Aufnahme von mehr Flüchtlingskindern.
 
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Lambrecht soll in das Grundgesetz ein Passus aufgenommen werden, wonach das Wohl des Kindes „bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen“ ist.
Das Vorhaben wurde jedoch auf Eis gelegt, weil Politiker von CDU und CSU zu starke Eingriffe des Staates in die Familien befürchteten. Lambrecht kritisierte eine „Blockadehaltung“ der Union und forderte den Koalitionspartner auf, den Weg frei zu machen für die Beratung im Bundestag. Für eine Grundgesetzänderung wären Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.